Sharoun, Shahére: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
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Als einer Waldbewohnerin stand ihr nach [[Ferronen|ferronischem]] Gesetz keine Versorgung in der Stadt zu. Im Alter von neun Jahren (etwa 1502&nbsp;[[NGZ]]) <!--Hekéner Sharoun ist 58 in 1551 NGZ, »damals neunjährig« bedeutet daher in etwa 1551-58+9=1502 NGZ--> stellte ihr Enkelsohn und Stadtbewohner [[Sharoun, Hekéner|Hekéner]] einen Antrag, durch den das Erziehungsrecht der Großmutter zugestanden wurde. In einem zweiten Antrag zwang er die Regierung dazu, Shahére Sharoun als der Erziehungsberechtigten eines Stadtbewohners die notwendigen finanziellen Mittel dafür zu bewilligen. <small>([[Perrypedia:Quelle:PR2923|PR&nbsp;2923,&nbsp;S.&nbsp;10]])</small>
Als einer Waldbewohnerin stand ihr nach [[Ferronen|ferronischem]] Gesetz keine Versorgung in der Stadt zu. Im Alter von neun Jahren (etwa 1502&nbsp;[[NGZ]]) <!--Hekéner Sharoun ist 58 in 1551 NGZ, »damals neunjährig« bedeutet daher in etwa 1551-58+9=1502 NGZ--> stellte ihr Enkelsohn und Stadtbewohner [[Sharoun, Hekéner|Hekéner]] einen Antrag, durch den das Erziehungsrecht der Großmutter zugestanden wurde. In einem zweiten Antrag zwang er die Regierung dazu, Shahére Sharoun als der Erziehungsberechtigten eines Stadtbewohners die notwendigen finanziellen Mittel dafür zu bewilligen. <small>([[Quelle:PR2923|PR&nbsp;2923,&nbsp;S.&nbsp;10]])</small>


== Quelle ==
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Version vom 8. Mai 2024, 08:17 Uhr

Die Ferronin Shahére Sharoun war die Großmutter von Hekéner Sharoun.

Geschichte

Als einer Waldbewohnerin stand ihr nach ferronischem Gesetz keine Versorgung in der Stadt zu. Im Alter von neun Jahren (etwa 1502 NGZ) stellte ihr Enkelsohn und Stadtbewohner Hekéner einen Antrag, durch den das Erziehungsrecht der Großmutter zugestanden wurde. In einem zweiten Antrag zwang er die Regierung dazu, Shahére Sharoun als der Erziehungsberechtigten eines Stadtbewohners die notwendigen finanziellen Mittel dafür zu bewilligen. (PR 2923, S. 10)

Quelle

PR 2923

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