Ehevertrag
Der Ehevertrag, auch Ehekontrakt genannt, wird wie bei einer Heirat abgeschlossen.
Beschreibung
Der Ehevertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden und verpflichtet zwei Individuen in dieser Zeit füreinander. Auch dieser muss von einem sogenannten Standesbeamten vorgenommen werden. Auch wurde der Brauch uebernommen, dass z.B ein Kapitaen diesen mit den beiden Ehepartnern beschliessen kann.
Anmerkung: Weitere Einzelheiten wie etwa gesetzliche Regelungen und daraus resultierende Rechte und Pflichten sind nicht bekannt. |
Der Vertrag scheint recht schnell und formlos abzuschließen zu sein, so haben Julia Vanbelt und Leutnant Fuma ihn innerhalb eines Tages unterzeichnen können. (PR 715) Wer ihn ausstellt oder einen Ehevertrag für gültig erklärt, ist unbekannt. Vermutlich wird durch die globale Rechnervernetzung sicher gestellt, dass zu jederzeit und an jedem Ort die notwendigen Daten zur Verfuegung stehen.
An Bord der SOL ist hierfür die Zentrale der Familiensektion zuständig. (PR 772)
Der Ehevertrag kann auch eine Regelung enthalten, dass einer der Partner den Familiennamen des anderen annimmt. (PR 1344)
Es existiert auch noch das alte Ritual der Heirat, das aber wohl erheblich selten geworden war, entspricht somit dem unbefristeten Ehevertrag. Diese musste nach wie vor durch einen Standesbeamten durchgeführt werden. (PR 799)
Es gibt auch einen Ehevertrag zu dritt, diese Konstellation wird Drittpartnerschaft genannt. Bekannt ist etwa die Drittpartnerschaft der Eltern von Pri Sipiera. (PR 2701)
Quellen
PR 715, PR 772, PR 799, PR 1344, PR 2701