Pilobolus Zaltertepeus Matris

Aus Sokradia
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Pilobolus Zaltertepeus Matris ist ein Wucherpilz, der im Jahre 3587 auf Zaltertepe eine ernste Gefahr für die dort lebenden Siganesen und Ertruser darstellte.

Geschichte

Zunächst wurde der Pilz von den Siganesen nur als Bedrohung für den Flaschenbaum wahrgenommen, in dem die Kolonie der Siganesen lebte. Kennzeichnend war, dass der Pilz, der auch von Metallplastik nicht aufgehalten werden konnte, in bestimmten Abständen Milliarden Sporen absonderte, die bei Einatmung auf Siganesen tödlich wirkten. Nach Befall der siganesischen Kolonie wurde als erstes die Wohnsektion Helleborus zerstört, wobei 127 Bewohner ums Leben kamen. Als der Pilz sich ausbreitete, kamen im Sumach-Hospital etliche weitere Siganesen ums Leben, woraufhin der Pilz den Namen Mörderpilz erhielt. (PR 913)

Während ihres Abwehrkampfes erhielt die siganesische Kolonie unverhoffte und unbeabsichtige Hilfe von den Ertrusern, als ein Angehöriger der ertrusischen Miliz auf der Suche nach der siganesischen Kolonie kräftig gegen den Baum schlug, woraufhin der Pilz sein Vordringen sofort einstellte und sich vollständig in Richtung der Schläge bewegte. Hierdurch erhielten die Siganesen eine Atempause. (PR 913)

Als der Pilz auch die Stadt der Ertruser erreichte, bewirkt er bei diesen Gedächtnisverluste, ohne dass die Ertruser die Ursache für diese Gehirnseuche erkannten. Darüber hinaus bewirkte der Pilz bei den so genannten Jewellys des Helks Nistor eine Veränderung in deren Verhalten. (PR 914)

Die siganesische Exobiologin Angela Kysoli stellte schließlich den Zusammenhang zwischen der Gehirnseuche und dem Wucherpilz fest. Darüber hinaus ermittelte sie als Grund für die Mutation des ursprünglich harmlosen Pilzes die von den Anti-Ortungsgeräten der Siganesen ausgehende Strahlung. Mit Hilfe von Nistor entwickelte Angela Kysoli eine Neutralisierungsstrahlung, die die Gehirnseuche eindämmte. Die Siganesen auf Zaltertepe gaben sich schließlich gegenüber den Ertrusern als »Mitbewohner« zu erkennen und verzichteten auf die Verwendung der Anti-Ortungsgeräte. (PR 914)

Quellen

PR 913, PR 914

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