Autarkiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. September 2023, 18:18 Uhr
Das Autarkiegesetz des Solaren Imperiums legte fest, ab wann Kolonien die kulturelle, ökonomische und industrielle Unabhängigkeit von Terra gewährt wurde. (PR 300, S. 5)
Anmerkung: Bei der Autarkie scheint es sich damit um eine Form von innenpolitischer Selbständigkeit gehandelt zu haben, denn die autarken Welten blieben im Verband des Solaren Imperiums. |
Geschichte
Bis zum Jahre 2435 betrug die Zeitspanne bis zur Unabhängigkeit vom Tag der ersten Landung an 30 Jahre. Eine Klausel dieses Gesetzes besagte, dass die Verteidigung und die Außenpolitik der Kolonien während dieser Zeit alleine dem Imperium oblagen. Dies führte oft zu Unstimmigkeiten, da die Kolonien in dieser Zeit auch keine großen Raumflotten besitzen durften. (PR 300, S. 5, ...)
Im Jahre 2435 wurde das Autarkiegesetz, auf die Anregung eines unbekannten terranischen Staatsmanns hin, reformiert. Der neue Gesetzentwurf wurde dem Solaren Parlament vorgelegt, und mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet, wodurch er Gesetzeskraft erlangte. Durch das neue Gesetz wurde die Zeitspanne von der Gründung einer Kolonie bis zu ihrer Unabhängigkeit ohne Übergangsphase von dreißig auf hundert Jahre heraufgesetzt. (PR 300, S. 5)
Dies stieß insbesondere bei den Kolonien, die ab 2405 gegründet wurden, und die kurz vor der erhofften Unabhängigkeit von Terra standen, auf harsche Kritik. In der Folge kam es dadurch vermehrt zu Aufständen. Die Absicht, unliebsame Entwicklungen in den einzelnen Kolonien durch die Heraufsetzung der Zeit der Einflussnahme zu verhindern, erfüllte sich nicht. Letztlich schürte das Autarkiegesetz den Unfrieden und bildete somit einen der Gründe für den Untergang des Solaren Imperiums.
Quellen
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